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Auswärtiges Amt passt Reisewarnungen ab 1.8.2021 an

Die Verbesserung der epidemiologischen Lage in Deutschland und weiten Teilen Europas, die voranschreitenden Impfungen und die Einführung des Digital COVID-Certificates (DCC) zum 1. Juli 2021 erleichtern das Reisen. Zum 1. August ist ausserdem die neue Einreiseverordnung in Kraft getreten. Daher wurden auch die Reisewarnungen ab dem 1. August angepasst.

Risikogebiete werden ab dem 1. August in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Die aktuellen Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete finden Sie auf der Webseite des RKI.

Seit dem 1. August 2021 gilt grundsätzlich:
Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsätzlich für Länder, die von der Bundesregierung als Hochrisikogebiet oder als Virusvariantengebiet eingestuft sind.
Für Länder mit erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr und in der Bewegungsfreiheit wird auch ohne Einstufung als Risikogebiet von nicht notwendigen Reisen abgeraten.
Für EU-Länder/Regionen, für Schengen-assozierte Länder/Regionen (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island) sowie für Drittstaaten ohne Reisebeschränkungen wird zu besonderer Vorsicht geraten – soweit diese nicht als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet eingestuft sind oder eine sicherheitsrelevante strengere Empfehlung gilt.

Bitte beachten: Ab Sonntag, den 01. August 2021, besteht bei der Einreise nach Deutschland grundsätzlich eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-19-Nachweises. Personen ab zwölf Jahren müssen dann bei der Einreise nach Deutschland über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen. Bei Einreise aus Virusvariantengebieten ist immer ein Testnachweis vorzulegen; ein Genesenen- oder Impfnachweis ist in diesem Fall nicht ausreichend.

Auch gelten weiterhin eine Anmelde- und Quarantänepflicht bei der Einreise aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten. Weiter Informationen zu den Einreise-Regelungen finden Sie hier und auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

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